Der Artikel erschien ursprünglich im Januar 2021 und wurde im Februar 2023 erneuert, mit einer neuen Erkenntnis über den "PAN-Gott", einer Art psychologischen Gott-Instanz.
Die Religionsfreiheit als Freiheit des Glaubens zum "PAN-Gott"?
Die Verfassung der Republik Griechenland von 2009 ließ zwar eine Religionsfreiheit zu, aber allein in einem positiven Sinne. Sie verhinderte nicht, dass jemand zu einer Religion und Weltanschauung gezwungen werden konnte. Die Entwerfer der Verfassung glaubten daran, dass die individuelle und kritische Einstellung von Personen zur Vernunft führen würde - damit gingen sie aber ein hohes Risiko ein. Die fiktiven Kommunisten vertraten zwar auch eine Weltanschauung, aber diese war mehr im "neutralen und egalitären Sinne" - dazu könnte im weiteren Sinne auch mein Glaube an den "PAN-Gott" zählen, der Rekurs auf die ursprüngliche Bedeutung und den mehr psychologischen Sinn von Religion, als Ausgangspunkt der Neutralität, dass alle Religionsgemeinschaften letztlich eine Wurzel haben (oder auch mehrere im polytheistischen Sinne), die institutionalisiert worden ist (mit allen schlimmen Dingen in "nationalistischer Hinsicht", die daraus folgen konnten). Vor zwei Jahren habe ich einmal ein Interview mit einem Bestattungsunternehmer geführt, dort fragte ich, wie viele freie Redner beziehungsweise auch Theologen bei ihnen arbeiten. Eine wichtige Frage hatte ich aber vergessen, ob man als freier Theologe auch Mitglied einer Religionsgemeinschaft wie die der Kirche ist. Nein, das denke ich nicht, es gibt mehr freie Theologen und Redner als es institutionalisierte gibt. Alle haben etwas mit der Hermeneutik von Neuinterpretationen zu tun, was man an der oberen Skizze sieht. Dennoch ist die Tradition auch immer noch ein "Schutzraum" vor Fehlinterpretationen, aber sie kann aufgrund der Pluralität nicht für sich alleine stehen - es gibt über 2000 Religionsgemeinschaften auf der Erde (!), neben den "großen Weltreligionen" und bei allen liegt immer etwas "Göttliches" dahinter. Im weiteren Sinne können das auch Träume und co. sein, sodass sich die Fragen nach neuen Dialektiken von "Religionen" ergeben (Verschriftlichungen, mündliche Weitergaben neuer Glaubenserfahrungen und Zeugnisse), aber sie alle gehen doch auf eine "Erfahrung mit dem PAN-Gott" zurück, einer psychologischen Erfahrung der göttlichen Nähe, sodass sich die gewagte These stellt, dass es (wahrscheinlich) gar keinen Atheismus gibt und gewisse Interpretationsräume immer vorhanden sein können - eine riesige Chance für die Religionsfreiheit, solange keinem weh getan wird, dass es nur die eine Religion gibt. Das würde bedeuten, dass jeder Gott und jeder Engel, transzendente Objekte wie Autos und co. auf diesen "PAN-Gott" zurückgehen können, zumindest als eine Art "Kraft", nicht unbedingt ein "Heiliger Geist", die es möglich macht, neutral und kritisch über einen zu "starken Monotheismus" nachzudenken.
Ich glaube auch, dass es die "Neutralität" allein nicht gibt, aber man kann sich ihr immer annähern. Im Deutschen Grundgesetz ist die Religionsfreiheit in GG 4 eingetragen. Sie schließt aber nicht allein die Freiheit zur Religion ein, sondern auch zum Gewissen. Zwischen diesen Sachen besteht ein "himmelweiter Unterschied", mal abgesehen davon, dass der Religionsbegriff in der Religionswissenschaft vielfältig definiert beziehungsweise eine Definition gar nicht möglich ist. Gewissen meint auch ein "Mitwissen" laut der griechischen Übersetzung, wobei das mehr individuell gemeint ist und sich besonnen auf umliegende Kontexte bezieht, nicht unbedingt auf eine religiöse Haltung und Einstellung.
GG 4 und GG 7 - Grundlegende Artikel zu religiösen Fragen
Im Theologiestudium waren besonders die Artikel 4 und 7 in der Diskussion, besonders im Rahmen der religionspädagogischen Seminare. Das liegt an den Staatskirchenverträgen, die zum Beispiel die gemeinsame Gestaltung des Religionsunterrichtes oder die Einrichtung Theologischer Fakultäten an der Universitäten vorsehen. Da Bildungsfragen aber in der Hand der Länder liegen (Bildungshoheit), kann sich die Kompetenz zwischen den einzelnen staatlichen Institutionen und den "Großkirchen" nochmals verschieben. Grundsätzlich ist der freiheitlich-demokratische, föderale Bundesstaat weltanschaulich-neutral. Das bedeutet aber nicht, dass es zu Spannungsfeldern durch die einzelnen "Gummizellen" kommen kann. Die Demokratie lebt von diesen Auseinandersetzungen, damit sie sich selbst erhält. Diese beziehen sich meist auf Räumlichkeiten (s. Kruzifix-Urteil) und Zuständigkeiten der einzelnen Institutionen. Meist kommt es zu Kompromiss- und Ausweichmöglichkeiten. Man sollte immer bedenken, besonders bevor man jemanden zu einer Religion "drängt", dass jeder Bürger in Deutschland das Recht hat, Verfassungsklage kostenlos beim Bundesverfassungsgericht einzureichen. Ich würde mich vor "tyrannischen Einzelmeinungen" hüten, die auch den "PAN-Gott" in Frage stellen, wo auch die Kommunistische Partei als ein kritischer Vertreter dort einen Riegel vorschieben würde. Einzelmeinungen können ein Nachspiel haben, besonders weil ich einmal einen Artikel gelesen habe, dass es teilweise "religiöse Bürgerwehren" gibt oder Nachbarschaftswachen, die ihre Kompetenzen überschreiten. Aber das hat nichts mit dem PAN-Gott zu tun beziehungsweise mit der Liebe und dem Gefühl, die vor dieser Instanz ausgehen können.
Selbst wenn es nicht zu einer Klage kommt, können diese Leute dennoch damit an die Presse gehen oder im Bereich der sozialen Medien über die "4. Macht" (wenn es heutzutage nicht schon eine 5. Macht ist) Druck machen. Deswegen ist wichtig, dass beide Seiten ihre Grenzen kennen und sich zurückhalten können (dass es doch einen PAN-Gott gibt), falls sie nicht möglichst alle oder viele Kontexte besonnen beachtet haben. Und Notwehr ist immer möglich, sollte sie nicht ihre Kompetenz überschreiten. Meist entwickeln sich in solchen Spannungsfeldern entweder ein Kompromiss oder Rückzug in die "eigene Welt" beziehungsweise Gummizelle. Letzteres ist mir persönlich lieber, weil es dann keine zukünftigen Spannungsfelder gibt.
Es gibt Ausnahmen, wie die Bremer-Klausel und der LER-Unterricht in Brandenburg und Berlin, die für den Artikel 7 eine Ausnahme festlegen und der Religionsunterricht nicht unbedingt Teil der Stundentafel ist. Weitere Artikel, wie zum Beispiel zur Kirchensteuer, sind aus der Weimarer Reichsverfassung von 1919 entnommen und haben sich "bewährt" oder auch die Möglichkeit zur Einrichtung von Privatschulen, wenn sie sich pädagogischer Richtlinien unterordnen, da der Staat die Oberaufsicht über das Schulsystem hat. Zwischen Staat und Land kommt es aber zu Interessensspannungen (zum Beispiel in der Frage nach einem Zentralabitur oder bei Geldern).
Seitdem sind Kirche und Staat voneinander getrennt, was zum Beispiel bei Bildungsfragen der Fall ist, aber durch die gemeinsame Gestaltung von Unterricht kommt es mehr oder weniger zu einer "hinkenden Trennung". Für mich ist das auch eine Frage des Respekts gegenüber der Tradition. Solange diese zu nichts "zwingt", finde ich das ok, da es auch Alternativen wie den Philosophieunterricht gibt. Schon allein da kann ein Kind selbst entscheiden, nicht nur ab der Religionsmündigkeit ab 14 Jahren. Die Kirchensteuer ist ein Produkt aus der Napoleonischen Zeit. Während der Napoleonischen Kriege im 19. Jahrhundert wurden Unmengen an Kirchengütern übernommen und "säkularisiert" beziehungsweise in weltliche Hand übertragen und es kam zu ziemlichen Sachbeschädigungen. Die Kirche sollte dafür über eine Steuer entschädigt werden. Ob das noch heute Geltung hat, ist aber fraglich und steht immer wieder in der Kritik. Auf jeden Fall gibt es eine staatliche Unterstützung. Doch die Skandale der letzten Jahre, die Ablehnung von Homosexualität und co. führen zu massiven Austrittswellen. Ich selbst bin "indirekt" aus der Kirche ausgetreten und ich muss sagen, dass der Fokus auf das eine Heil durch Jesus Christus eine fragliche Sache ist, wenn es mehr und mehr Heilsalternativen gibt und die Evangelische Kirche den Anspruch hat, dass es mehr als nur eine "Werkgerechtigkeit" gibt. Ist das eine vermeintliche "Glaubensgerechtigkeit"? Was ist mit "pluralen Engeln (PAN-) Gottes"? Jeder empfindet das doch anders? Zumindest, was ich immer von (ehemaligen) "Gläubigen" höre. Es gibt immer noch "Reste" der Sozialisation, selbst nach einem Kirchenaustritt, eine wichtige Zielgruppe von freien Theologen. Interessant sind die Neuinterpretationen und ich würde da vorsichtig und empathisch bleiben. Meist haben diese Leute schlechte Erfahrungen mit der Kirche oder stellvertretend "pastoralen Gummizellen" gemacht, die ihre Kompetenzen etwas zu sehr überschritten haben (Missionare z.B.). Es ist auch eine Frage, in welchem Milieu man aufwächst. Gut, darin liegt auch die Gefahr von Missverständnissen. Andererseits verschiebt sich auch die Institution in den digitalen Raum (YouTube-Andachten und indigene Feste für Zuhause), um einem Missbrauch (des Anteiles am "PAN-Gott") vorzubeugen.
In der Welt "Terra" gab es keinen "Napoleon" oder "Papst" beziehungsweise war das abhängig davon, welche Religion den Apostolischen Palast als Erstes baut. Zumindest in fiktiven Computerspielwelten gibt es einen größeren Anspruch, neutraler zu sein. Die Tradition und der jeweilige Respekt wurde dann in den einzelnen Lexikonartikeln gezollt - ein guter Kompromiss. Noch besser ist es, seine "Religion" selbst zu "erfinden", in einem Baukasten. Staat und Kirche beziehungsweise die Religionsgemeinschaften waren auch in der Zeit der Könige vor dem "Großen Krieg" in der Vormoderne voneinander getrennt. Das wurde von der Republik Griechenland übernommen beziehungsweise dann von den fiktiven Kommunisten, weil die Vielfalt deutlich größer war und jeder seine Grenzen kannte, besonders aufgrund der noch-vorhandenen Klassenunterteilung in Adel/Königtum, Senat/Stadträte und Volk/Arbeiter. Zwar gab es Aufstiegsmöglichkeiten, aber nur begrenzt. Als die 3. Verfassung der Republik Griechenland von 2009 die Adelsrechte abschaffte, war dieses traditionelle System nur "scheinbar" beendet. Es würden sich "neue Klassen" herausbilden, die dann von den Kommunisten erneut und massiv in Frage gestellt wurden beziehungsweise es zu einem "extremistischen Rekurs" auf die ehemaligen Verfassungswerte kam, mit massiven und zerstörerischen ("legalen") Auswirkungen.
Persönliche Ablehnung "religiöser Zwänge" aufgrund vorhandener Vielfalt
Ich persönlich halte nicht viel von Kindertaufen oder schein-religiösen Zwängen. Ich bin als Jugendlicher getauft worden, aber mehr oder weniger unter einem "Zwang" von Leuten, die etwas vermeintlich für "gut" befunden. Später habe ich das aber als eine Spielart des PAN-Gottes verstanden, weil zur selben Zeit mein Lebenspartner in mein Leben trat. Zwar wird das in meinen Tagebüchern als "Glaubenszeugnis" nicht explizit erwähnt, denn wir wollten damit nicht so viel zu tun haben, um unsere Liebe in Freiheit zu leben, aber es gibt Brücken und Ähnlichkeiten, dass eine Art Plausibilität entstanden ist, wenn auch nicht durch die Institution (und das wird sie auch niemals sein). Aber früher hat man die Menschen ja auch einfach so getauft, ohne Gebäude und Fest (bei Nottaufen zum Beispiel), sodass Neuinterpretationen wahrscheinlich sein konnten (Orthodoxie vs. Häresie).
Das Theologiestudium hat diese Lesarten noch verstärkt. Es ist keine Seltenheit, dass sich Theologen von der Institution/den Institutionen abgrenzen, was vor allem etwas mit der kritischen Grundhaltung zu tun hat. Man kann im Glauben wachsen, aber ihn auch in einer anderen Weise leben. Dort erkannte ich durch die Religionswissenschaft, dass es nicht das eine Heil gibt, sondern auch Misch- oder Eigenformen. Deshalb bin ich dafür, dass dieses Fach weiterhin gefördert wird. Das ist besonders im Rahmen freitheologischer Arbeit sehr wichtig, eine möglichst hohe Neutralität und Empathie gegenüber vielfältig religiösen Erfahrungen aufzuweisen, wie hier in einer digitalen Kreativwerksta(d)tt. Wahrscheinlich kann eine solche so manche Spannungen lösen, solange sie die Kompetenzen nicht überschreitet beziehungsweise in ihrer real-fiktiven Welt bleibt, ohne andere Menschen zu diskriminieren. Aufgrund des ambivalenten Stadt-Konzeptes gibt es aber immer ein Restrisiko, sodass ich dabei bleibe, höchstens besonnene Impulse durch einen real-fiktiven Vergleich zu geben. Aber natürlich ist im anonymen Bereich noch so Einiges mehr möglich.
Wenn man sich für ein solches Studium entscheidet, gibt es zwei Wege. Der eine Weg ist mehr oder weniger "religiös" angehaucht und führt in das Lehr- oder Pfarramt, wobei auch das keine Garantie ist. Der zweite Weg, wie auf den Studiengangsseiten gesagt, führt in "unbestimmte" berufliche Felder, wie es bei allen Geisteswissenschaften der Fall ist, aber auch bei der Naturwissenschaft, wo man mit einem Medizinstudium nicht allein Arzt werden muss, sondern auch in einem Labor arbeiten kann. Es ist alles nur die Frage des Vertrages, den man mit einer fremden Institution schließt. Davon gibt es vielfältige Formen und auch Forschungszentren, wenn man weiterhin in der Wissenschaft tätig sein möchte. Die Bewerbung erfolgt nicht nur im Sinne einer "Bewerbung", sondern im Sinne einer Bewerbung der Dinge, die man aus dem Studium macht, zum Beispiel in Form von Buchveröffentlichungen, Arbeitszeugnissen, Arbeitsmappen und so weiter. Ein guter Weg ist, wie ich finde, das anglo-amerikanische System, dass man erstmal einen Bachelor in einem Fach macht und dann sieht, was dann wird. Das war zum Beispiel an der CAU Kiel ähnlich. Aber ob man nun Theologe oder Religionswissenschaftler wird, es gibt dennoch viele Schnittstellen, wobei es eher mehr in die Tiefe beim ersten geht.
Meist kristallisieren sich dann spezielle Studiengänge an einem "dritten und neutralen Ort" heraus. In Rostock gab es den Bachelor-Studiengang "Religion im Kontext" oder in Kiel gab es den Master-Studiengang "Religion und Ethik". Davon gibt sehr viele in Deutschland und sie werden immer beliebter. Wichtig ist, dass man sich langfristig eine berufliche Perspektive überlegt. Das gilt für alle Studiengänge ohne einen konkreten Bezug. Und selbst wenn es einen konkreten Bezug gibt, heißt das nicht, dass man auch genommen wird. Zum Beispiel hatte man mir gesagt: "Machen Sie das, was Ihnen Spaß macht. Wir wollen niemanden verheizen." Das klingt vernünftig, aber sorgt nicht unbedingt (direkt) für Nachwuchs im kirchlichen, staatlichen oder wissenschaftlichen Bereich. Mir wurden dann Beispiele genannt, was andere Leute machen. Ich selbst mochte die Einstellung irgendwann, weil mein Auto und ich endlich frei leben und uns entfalten konnten. Man trifft irgendwann eine "Entscheidung" für eine Sache, wie ich für die Künstlersozialkasse, wenn man an den individuellen Voraussetzungen arbeitet und zum Beispiel Bücher schreibt.
Dennoch: Ein Mensch sollte frei entscheiden, welcher Gemeinschaft er beitritt. Neben der Kirche, den "großen Religionen", wie Judentum, Christentum, Islam, gibt es auf der Erde sehr viele Religionsgemeinschaften. Ich hatte dazu einmal ein Lexikon in der Hand. Ob das aber vollständig ist, mag man selbst beurteilen. Auf jeden Fall gibt es immer mehr und wahrscheinlich noch mehr Gemeinschaften, die sich in "Teilbereichen" bewegen. In der Religionswissenschaft gibt es drei Auffassungen von Religion. Es gibt exklusive, inklusive und pluralistische Religionsverständnisse. Alle drei haben etwas mit der Auffassung von "Heil" zu tun. Die Katholische Kirche ist in dieser Hinsicht mehr exklusiv, wobei es Kompromissverträge, zum Beispiel in der Frage der Rechtfertigung gibt. Inklusive Vorstellungen sind welche, die auch andere Heilsvorstellungen durchaus akzeptieren können. Mir sind im Studium so viele verschiedene Menschen und Vorstellungen, auf dem Projektor zumindest, begegnet, dass sich das eine Heil eigentlich fast selbst ausschließt. Was viel wichtiger war, dass ich merkte, dass die Personen damit sehr glücklich waren, sofern sie anderen Menschen nicht schaden. Pluralistische Religionsverständnisse sind dagegen "Allrounder". Sie nehmen alles auf und an diesem Punkt orientiert sich dann auch die religionsphänomenologische Forschung, die mehr die Gemeinsamkeiten und Unterschiede aller Religionen beschreibt. Und dann gibt es Forschungen, die sich auf das Verhältnis zur Gesellschaft (Religionssoziologie) oder zum menschlichen Geist beziehen (Religionspsychologie). Die Religionsethnologie geht mehr indigenen Völkern nach. Grundsätzlich ist auch, dass jede Religion ihre "Theologie" hat. Das ist ein neuer Forschungspunkt im Sinne der "Religionstheologie" oder der "Theologie der Religionen". Sie hebt das Verständnis von "Gott" in eine allgemeine Ebene (wie die des PAN-Gottes), wobei sich das dann noch weiter auskristallisiert, zum Beispiel in Form polytheistischer oder monotheistischer Systeme. Auf das "System" kommt es eher an als auf den "Gott". Bei der Frage des Missbrauchs des Gottesbegriffs geht es nicht allein um eine christliche Perspektive, sondern um vielmehr als das. Und das gibt der religionshybriden Forschung eine andere Grundlage, wenn es immer mehr "Religionsgemeinschaften" gibt. Diese Grundlage muss auch im fiktiven Griechenland so gesehen werden, besonders in digitaler Hinsicht, aber es würde immer die "besonnene (Intelligenz-) Partei" geben, die darüber urteilt, was "gut oder schlecht" für das griechische Volk ist beziehungsweise die Loyalität.
Die "Religionsgesetze" der Kommunistischen Partei von 2037
Die Kulturhoheit lag nicht mehr bei den Stadträten im "Städtefoedus", wie in der Republik Griechenland, sondern bei den staatlichen Ministerien, die der Parteiführung der KP unterstellt wurden. Schulen, Religionsgemeinschaften und kulturelle Angebote wurden der Oberhoheit der Partei unterstellt. Zwar wurden die Stadträte beibehalten, aber sie mussten sich der Weisungsbefugnis des demokratischen Zentralismus unterordnen, aufgrund des Gesetzes über die Verfassungsrevision vom 20. April 2037.
Im "Kultur- und Rundfunkabkommen" von 2037 wurde beschlossen, dass die Religionsgemeinschaften der Republik Griechenland zwar erhalten bleiben, aber sie dürfen sich 1. nicht in staatliche Angelegenheiten einmischen (Verbot politischer Predigt), 2. müssen sie sich dem egalitären Machtanspruch der Kommunistischen Partei "besonnen" unterordnen und 3. müssen sie in "ihrer Welt" bleiben. Das heißt, dass es eine "Gummizelle" bleibt, die bestimmte Grenzen nicht überschreiten darf, zum Beispiel, wenn ein Mensch oder besonders ein Kind gegen seinen Willen in die Religionsgemeinschaft aufgenommen werden soll. Damit wurde den Eltern die Macht über die Religionszugehörigkeit genommen, unabhängig vom Alter. Sie können aber "Angebote" machen und das Kind zum Beispiel fragen, ob es das wirklich möchte. Wenn es doch nicht passt, sollte die Entscheidung respektiert werden, um zu gewährleisten, dass eine möglichst individuelle Entwicklung stattfindet. Dasselbe gilt für den Schutz der Traditionen der "Gummizelle".
Besonders in Hinblick auf die negative Religionsfreiheit scheint das ein wichtiges Statement zu sein, aber es muss eine Instanz geben, die das auch beurteilt. Das kann die Selbstverantwortung sein, ein Spiegel und eine "Korrektur" beziehungsweise ein besonnener Verweis auf das real geltende Recht durch fiktive Gesetze als "Partei". Man kann sich auch fragen: Wie weit darf das Selbstrecht gehen? Wo liegen die Grenzen zum Fremdrecht? Entscheidend ist ein Ausgleich und Verweis auf das Wesentliche, auch in der Realität. Oder: Die Kreativwerksta(d)tt ist nicht generell ein Subjekt des Selbstrechtes, sondern auch Abbild eines Fremdrechtes, darauf wieder besonnen zu verweisen, auch wenn das wahrscheinlich nicht generell funktioniert.
Wird dennoch dagegen verstoßen, drohen der Ausschluss aus der "gemeinsamen Volksklasse" und weitere Repressalien. In der Realität gibt es Bußgelder und weitere Strafen. Hier sind es wahrscheinlich mehr oder weniger "unangenehme Erkenntnisse", aber das scheint mir Strafe genug zu sein.
Es durften sich unendlich viele Religionsgemeinschaften bilden. Das System war sogar sehr erfolgreich, weil die Kommunisten eine hohe Religionstoleranz aufwiesen, ganz anders als zum Beispiel in der Realität. Aber dort geht es um Machtansprüche, die von der Religion in Frage gestellt werden. Das ist im digitalen, fiktiven und virtuellen Raum nicht generell der Fall und kann vielleicht für eine Verbesserung der Verfassungswirklichkeit des Grundgesetzes geben. Aber auch dort muss es Grenzen geben, im Sinne der einzelnen Rechte, die sich daraus weiter interpretieren, im Sinne des Kasualrechtes, das aber nicht missbraucht werden darf, im Rahmen der Selbstverantwortung.